Fachpersonen des Gesundheits- und Sozialwesens

Die Einrichtung der Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen verfolgt u. a. das Ziel, Mitarbeitenden von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu ermöglichen, Missstände bei einer neutralen Stelle zu melden.

Bis heute hatten Mitarbeitende, wenn sie von ihren Vorgesetzten nicht angehört wurden, keine weitere Möglichkeit, Missstände zu melden (z. B. Fälle von Misshandlungen oder anderen unangemessenen Verhaltensweisen in Verbindung mit dem Pflegepersonal von Gesundheitseinrichtungen). Mit der Ombudsstelle wurde nun eine Stelle geschaffen, die Meldungen entgegennehmen – falls erforderlich, in anonymer Form – und sie in sinnvoller Weise weiterverfolgen kann, indem sie diese bei ausreichend begründeten Sachverhalten an die ihrer Ansicht nach zuständigen Behörden übermittelt.

Fachpersonen des Gesundheits- und Sozialwesens, die mit einem Problem mit einem Patienten, einer Patientin oder Angehörigen konfrontiert sind, können ebenfalls die Ombudsstelle anrufen, um zusätzliche Informationen zu erhalten und nach Möglichkeit eine Mediation durchzuführen.

Die Gesundheitsfachperson muss sich jedoch – je nach Sachlage und im Voraus – von ihrem Berufsgeheimnis entbinden lassen, entweder von dem betroffenen Patienten oder von der Kommission für die Aufhebung des Berufsgeheimnisses, gemäss den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Walliser Gesundheitsgesetzes.

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