Zweitmeinung

Kann ich eine ärztliche
Zweitmeinung einholen?

Eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen gehört zum Recht des Patienten* klar, angemessen und vollständig informiert zu werden. Zögern Sie daher nicht, in Anbetracht einer beunruhigenden Diagnose oder einer schweren Operation dieses Recht geltend zu machen und eine andere Gesundheitsfachperson Ihrer Wahl zu konsultieren, wenn Ihnen danach ist. Damit äussern Sie keineswegs Ihrem Arzt gegenüber Misstrauen, sondern tragen dazu bei, mit Überzeugung in einer schwierigen Situation die richtige Entscheidung zu treffen. Vergessen Sie im Vorfeld nicht, sich bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme dieser ärztlichen Zweitmeinung zu erkundigen. Einige Krankenkassen bieten nämlich kostenlose ärztliche Zweitmeinungen an, die manchmal bei Ärzten eingeholt werden müssen, die von der Kasse vorgegeben werden. Andere Krankenkassen verlangen bei bestimmten Eingriffen sogar eine ärztliche Zweitmeinung.

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