Mediation
Wenn möglich, kann ein Mediationsverfahren zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der betroffenen Gesundheitsfachperson oder Gesundheits-/Sozialeinrichtung durchgeführt werden.
Das Ziel der Mediation besteht darin, den Dialog zwischen den Beteiligten wiederherzustellen und ihnen zu helfen, eine Lösung für ihre Streitigkeit zu finden.
Die Mediation verläuft in zwei Phasen. Die Ombudsstelle lädt zuerst jede Partei zu einem vertraulichen Einzelgespräch ein und, wenn beide Parteien mit der Fortsetzung der Mediation einverstanden sind, anschliessend zu einem gemeinsamen Treffen und hilft ihnen, eine für beide Seiten annehmbare Lösung für ihre Streitigkeit zu finden.
Während dieses Mediationsverfahrens können die Parteien keine Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Sie können jedoch von einem/einer Angehörigen begleitet werden.
Jede Partei kann das Mediationsverfahren jederzeit und nach eigenem Ermessen beenden.
Die Mediation ist für beide Parteien kostenlos.