VorgehensweiseEingabeformular

Eingabeformular

1. Beantwortung der folgenden Fragen

1.
Betrifft Ihre Beschwerde oder Meldung eine Gesundheitsfachperson, eine Gesundheits- oder Sozialeinrichtung und/oder ein Mitglied ihres Personals?
Ihre Eingabe fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen, wie er in Artikel 5 der Verordnung über die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen definiert ist.
janein
2.
Befindet sich die von Ihrer Beschwerde betroffene Gesundheitsfachperson, Gesundheits- oder Sozialeinrichtung im Wallis?
Für alle Beschwerden oder Meldungen, die Fälle ausserhalb des Kantons betreffen, ist die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen nicht zuständig.
janein
3.
Ist ein Gerichtsverfahren (Zivil- und/oder Strafverfahren) oder ein Verwaltungsverfahren bereits im Gange?
Die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen kann nicht eingreifen, wenn ein Verfahren vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde bereits im Gange ist.
janein
4.
Betrifft Ihre Streitsache lediglich Rechnungen oder Honorarbeträge?
Die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen kann nicht mit Beschwerden befasst werden, die ausschliesslich eine Frage der Rechnungsstellung betreffen.
janein
5.
Betrifft Ihre Streitsache die Ablehnung der Kostenübernahme von medizinischen Leistungen durch Ihre Versicherung oder irgendeine andere Frage in Verbindung mit den Sozialversicherungen?
Die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen ist für die Behandlung von derartigen Fragen nicht zuständig. Sie können sich an entsprechende Einrichtungen in diesem Bereich wenden.
janein

2. Art der Eingabe

6.
Möchten Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse) mitteilen?
In diesem Fall wird die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen nicht in der Lage sein, eine Mediation durchzuführen. Sie wird jedoch diese Eingabe zur Kenntnis nehmen und die Folgemassnahme ergreifen, die sie für sinnvoll erachtet. Es ist deshalb wichtig, dass diese Meldung so umfassend wie möglich ist (Sachverhalt, Beweise usw.).
janein

3. Versand der Eingabe

 
Versand per Post an:

Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen
Rue des Vergers 4
Postfach 211
1951 Sitten

oder

Versand per E-Mail an:

Bitte scannen Sie alle Ihnen vorliegenden Dokumente, einschliesslich das Eingabeformular, das unbedingt mit Datum versehen und (für das nicht anonymisierte Formular) unterschrieben werden muss.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen jeden Dienstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr und jeden Donnerstagmorgen von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 027 321 27 17 kontaktieren.
Terminvereinbarungen sind nicht möglich.
Wichtige Informationen
In der Regel dauert das Mediationsverfahren ein bis zwei Monate. Je komplexer der Fall ist, desto länger kann das Verfahren dauern.

!! Das Eingreifen der Ombudsstelle unterbricht nicht den Lauf der normalen rechtlichen Fristen (insbesondere der Verjährung) !!

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